1. Einbeziehung
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Gampert-Bräu Gebr. Gampert GmbH u. Co. KG, Braustr. 2-4, 96369 Weißenbrunn -nachstehend „Brauerei“ genannt- und ihren Geschäftspartnern -nachstehend „Kunde“ genannt-, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Vertragsabschluss, Lieferung
Ein Belieferungsvertrag mit dem Kunden kommt nur durch schriftliche Bestätigung der Brauerei auf ein schriftliches Angebot des Kunden zustande. Angaben der Brauerei auf ihren Webseiten und auf Werbeblättern zu ihren Produkten, zu Mengen, Preisen, Lieferzeiten und Liefermöglichkeiten sind unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung.
Eine Direktlieferung erfolgt -bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Bestätigte Lieferfristen können sich auf Grund höherer Gewalt, saisonbedingter Übernachfrage und anderen, von der Brauerei nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
Die Brauerei darf die Auslieferung von Vollgut von der Rückgabe einer gleichen Leergutmenge abhängig machen, wenn sie dem Kunden dies bei der Bestätigung seiner Order mitgeteilt hat.
3. Qualität
Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert und befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 7 – 8 °C.
4. Gewährleistung
Die Lieferung ist von dem Kunden unverzüglich einerseits auf das Bestehen offensichtlicher Mängel und andererseits auf Qualitätsmängel durch Vornahme von Stichproben zu untersuchen.
Flaschenbruch sowie Abweichungen von auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preisen –auch bei Anlieferung von Paletten – und andere offensichtliche Mängel sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung geltend zu machen, wobei die Absendung der Mängelanzeige zur Fristwahrung genügt. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift. Schadenersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation der Brauerei beruht. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Zahlung
5.1 Preise
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
5.2 Fälligkeit
Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig.
5.3 Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
5.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlungen zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im Übrigen kann die Brauerei Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins ab Eintritt des Verzuges verlangen.
5.5 Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
5.6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und deren Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalten stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
6. Leergut
6.1 Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
6.2 Pfand
Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.
Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
6.3 Rückgabe
Der Kunde hat das Leergut zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.
6.4 Abrechnungsverpflichtung
Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.5 Leergutauszüge
Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
6.6 Sonderregeln bei Direktdistribution
Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenart (sog. Sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Leergut, das mit dem von der Brauerei gelieferten Vollgut nicht in Form, Farbe, Verschluss, Größe oder Mündung übereinstimmt, beschädigtes oder mit branchenüblichen Reinigungsmaschinen nicht zu reinigendes Leergut kann die Brauerei binnen 7 Tagen nach Abholung zurückweisen. Wird dieses von dem Kunden nicht binnen Wochenfrist abgeholt, kann die Brauerei es auf seine Kosten entsorgen.
7. Sonstiges
7.1 Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
7.2 Schriftliche Bestätigung
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen, Garantien und anderweitige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung der Brauerei.
7.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist das am Geschäftssitz der Brauerei örtlich und sachlich zuständige Gericht.
7.4 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder einzelne der vorstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Lieferbedingungen nicht berührt.
Stand: 09.11.2017